In Schulen werden neue Regeln für den Fernunterricht eingeführt: Was sich ab dem 1. September ändert.


Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine hat Änderungen an den Befehlen 1112 und 1115 bezüglich des Fernunterrichts unter Kriegsbedingungen vorgenommen. Die neuen Regelungen im Rahmen des Projekts 'Schule offline' treten am 1. September 2025 nach der Registrierung im Ministerium für Justiz in Kraft.
Gemäß den aktualisierten Anforderungen müssen mindestens 20 Schüler eine Fernunterrichtsklasse bilden, aber für einige Einrichtungen kann diese Zahl reduziert werden. Beispielsweise kann für Schulen in besetzten oder abgelegenen Gebieten die Mindestanzahl von Schülern nur 10 betragen, in Städten 15. Ausgenommen sind Bildungseinrichtungen für spezielle und besondere Bildung.
Die Verbesserungen ermöglichen es Schulen, Fernunterrichtsklassen für verschiedene Altersgruppen von Schülern zu bilden, unabhängig von der Verfügbarkeit einzelner paralleler Klassen.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Organisation des Unterrichts für verschiedene Kategorien von Kindern. Ab sofort werden die Schüler in einer Fernunterrichtsklasse nach einem einheitlichen Bildungsprogramm unterrichtet, was die Arbeit der Lehrer erleichtert und qualitativ hochwertigen Unterricht unabhängig von der geographischen Lage gewährleistet.
Kinder aus besetzten Gebieten können ihre Ausbildung an ihrer Schule in Form von Fernunterricht fortsetzen, ohne zu einer anderen Einrichtung ziehen zu müssen. In Regionen mit möglichen Kampfhandlungen bleibt der Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Schutzräumen in der Schule Priorität.
Das ukrainische Ministerium für Bildung und Wissenschaft nimmt Änderungen an den Befehlen über den Fernunterricht unter Kriegsbedingungen vor. Die neuen Regelungen sehen die Bildung von Fernunterrichtsklassen für verschiedene Kategorien von Schülern und die Vereinfachung der Organisation des Bildungsprozesses vor.
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